Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

Schwerpunkte

 

Rechtlicher Fokus

Kapitalanlagerecht und Recht der Vermögensverwaltung

Die Kanzlei hat ihre ausschließlichen Schwerpunkte in den Rechtsgebieten, die berührt werden bei jeder Form der Kapitalanlage, sei es durch die Inanspruchnahme von Vermögensverwaltungs-, Beratungs- und sonstigen Diensten von Banken, Sparkassen, Brokern, Anlageberatungen und Vermittlern oder beim unmittelbaren Erwerb unterschiedlichster Beteiligungen und Anlageformen im In- und Ausland, wie Steuersparmodellen und offenen und geschlossenen Immobilienfonds.

Eine hohe Gewichtung haben die  von Vermögensverwaltern und in vergleichbaren Dreieckskonstellationen verursachten Schäden, etwa beim Erwerb von Fonds auf Grund der Beratung durch Kreditinstitute oder freie Vermittler. Diese Fälle bieten oft besonders gute Erfolgsaussichten auch in wirtschaftlicher Hinsicht, machen es den Geschädigten aber gelegentlich schwer, die sich bietenden Möglichkeiten ohne fachkundige Beratung zu erkennen.

Ferner befassen wir uns mit der Thematik der Zinsbegrenzungsgeschäfte, mit Schadensfällen des sog. Grauen Kapitalmarkts, etwa nach der unerbetenen telefonischen Vermittlung von hochspekulativen Börsenspekulationsgeschäften auch an internationalen Börsen unter Einschaltung ausländischer Broker und dem „Vorbörslichen Aktienhandel“.

Eine auch nur annähernd vollständige Aufzählung aller Anbieter und Methoden, Anlegern Schaden zuzufügen und sich daran zu bereichern, ist nicht möglich. Wir unterstützen unsere Mandanten gegen jede Form des Kapitalverlustes. Fragen Sie uns, wenn Sie den geringsten Verdacht hegen. Insbesondere Personen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Vermögensverwaltung Verluste erlitten haben und/oder mit Investmentfonds, sollten sich bei uns nach Wegen erkundigen, dafür Ersatz zu erlangen.

Wir unterstützen unsere Mandanten aber nicht erst, wenn Schäden eingetreten sind, sondern beraten präventiv bei der Auswahl von Finanzdienstleistern, der Gestaltung von Vermögensverwaltungsverträgen und allen anderen Vereinbarungen bei Kapitalanlagen. Auch übernehmen wir die Begleitung der Mandanten in bestehenden Vertragsbeziehungen und die Überwachung etwa der Tätigkeit von Vermögensverwaltungen.

 
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